AGB

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma SICDATA Inhaber Tobias Erdmann
§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich
(1) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von uns erbrachten Leistungen.
Entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch
dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
(2) Schriftliche Individualvereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, gehen diesen Vertragsbedingungen vor.
(3) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.

§ 2 Angebot - Angebotsunterlagen
(1) Unser Angebot ist freibleibend, soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
(2) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
(3) Unsere Verkaufsangestellten sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrags hinausgehen.
(4) Garantien bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung durch unsere Geschäftsleitung.

§ 3 Leistungserbringung
(1) Der Kunde trägt die Projekt- und Erfolgsverantwortung, soweit nichts anderes vereinbart ist. Wir erbringen die vertraglich vereinbarten Leistungen nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Berufsausübung.
(2) Der Kunde gibt die Aufgabenstellung vor. Auf dieser Grundlage wird die  Aufgabenerfüllung, soweit vertraglich vereinbart, nach Vorgaben des Kunden geplant.
(3) Wir entscheiden, welche Mitarbeiter eingesetzt werden, und behalten uns den Austausch jederzeit vor. Wir können auch freie Mitarbeiter und andere Unternehmen im Rahmen der Auftragserfüllung einsetzen.
(4) Wurde SICDATA mit der Tätigkeit des externen Datenschutzbeauftragten betraut,  gewährleistet SICDATA die entsprechende Fachkunde und Zuverlässigkeit und wirkt auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Verordnungen, Gesetze und sonstige Vorschriften hin.
(5) Grundsätzlich handelt es sich bei den von SICDATA zu erbringenden Leistungen um Dienstleistungen, ein bestimmter Erfolg ist dementsprechend nicht geschuldet.
 (6) Der Kunde zahlt für weitere Dienstleistungen entsprechend unserer jeweils gültigen Preisliste.

§ 4 Preise - Zahlungsbedingungen
(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, sind unsere Preise unbar per Überweisung zu entrichten.
(2) Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
(3) Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
(4) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Preis sofort netto (ohne Abzug) zur Zahlung fällig.
(5) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem
gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 5 Leistungszeit
(1) Die Einhaltung unserer Leistungsverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(2) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche
bleiben vorbehalten.

§ 6 Nutzungsrecht, Dokumentation
(1) Eine von uns gelieferte Standardsoftware ist urheberrechtlich geschützt. Die Standardsoftware wird dem Kunden nach vollständiger Bezahlung der geschuldeten Vergütung zur bestimmungsgemäßen Nutzung überlassen.
(2) Der Umfang der bestimmungsgemäßen Nutzung sowie Art und Umfang der Nutzungsrechte ergibt sich aus den vertraglichen Vereinbarungen. Werden im Vertrag keine anderweitigen Nutzungsrechtsvereinbarungen getroffen, räumen wir dem Kunden ein nicht
ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ein. Eine Vermietung oder ein Vertrieb der Standardsoftware ist nicht gestattet. Der Kunde ist berechtigt, die Software auf einem Computer zu nutzen. Eine weitere Speicherung auf Computern, insbesondere Laptops, ist nicht gestattet. Die Urheberrechte verbleiben bei dem Lizenzgeber. Eine Entfernung des Herkunftsnachweises ist unzulässig.
(3) Die Entfernung eines Kopierschutzes oder ähnlicher Schutzmechanismen ist nur zulässig, sofern durch diesen Schutzmechanismus die störungsfreie Programmnutzung beeinträchtigt oder verhindert wird. Für die Beeinträchtigung oder Verhinderung störungsfreier
Benutzbarkeit durch den Schutzmechanismus trägt der Anwender die Beweislast.
(4) Der Kunde verpflichtet sich, durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die bestimmungsgemäße Nutzung der Standardsoftware sichergestellt ist.
(5) Hard- und Software wird einschließlich einer Installationsanleitung geliefert. Eine Bedienungsanleitung (Benutzungsdokumentation oder Online-Hilfe) wird nur geliefert, soweit sie für den bestimmungsgemäßen Gebrauch notwendig ist. Die Bedienungsanleitung und die lnstallationsanleitung können dem Kunden nach unserer Wahl elektronisch zur Verfügung gestellt werden, es sei denn, dass dies für den Kunden unzumutbar ist.
(6) Die Beschaffenheit und der Leistungsumfang der Hard- und Software sowie die freigegebene Einsatzumgebung ergeben sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung, ergänzend aus der Bedienungsanleitung.
(7) Hard- und Software werden vom Kunden installiert und in Betrieb genommen.

§ 7 Mitwirkungsleistungen des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, uns soweit erforderlich zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle mit der Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Er wird uns insbesondere die notwendigen Informationen zur Verfügung stellen und bei
Bedarf einen Remotezugang auf das Kundensystem ermöglichen. Der Kunde sorgt ferner dafür, dass fachkundiges Personal zu unserer Unterstützung zur Verfügung steht.
(2) Der Kunde ist für die Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen für eine Ausfuhr der gelieferten Hard- und Software verantwortlich.
(3) Die Auswahl der Programme für die beabsichtigte Anwendung erfolgt auf Risiko des Kunden.
(4) Der Kunde verpflichtet sich, durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die bestimmungsgemäße Nutzung von Software sichergestellt ist.
(5) Für die Maßnahmen zur IT-Sicherheit ist der Kunde verantwortlich.

§ 8 Mängelansprüche
(1) Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(2) Der Kunde wird einen Mangel in nachvollziehbarer und detaillierter Form unter Angabe aller für die Mangelerkennung und –analyse  zweckdienlichen Informationen schriftlich melden. Anzugeben sind insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten des Mangels
geführt haben, die Erscheinungsform sowie die Auswirkungen des Mangels.

§ 9 Haftung
(1) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Gleiches gilt für die Fälle der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch uns sowie unserer Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz.
(2) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(3) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.
(4) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 10 Geheimhaltung und Datenschutz
(1) Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.
(2) Den Vertragspartnern ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z. B. per eMail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden sie daher keine Ansprüche geltend machen, die durch das
Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden ist.
(3) Dabei wird zugesichert, dass alle datenschutzrechtlichen Vorschriften bezüglich der Speicherung, Verwendung und Übermittlung von personenbezogenen Daten eingehalten werden und dass alle Mitarbeiter entsprechend auf das Datengeheimnis verpflichtet sind.

§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort und Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
(3) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Kontakt:

sicdata - Unternehmensberatung
Heiligenstock 34c
42697 Solingen

Telefon: 0212.73 87 24-0

E-Mail: info@meindatenschutz.de

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