


HERZLICH WILLKOMMEN
Immer wieder hören Sie, wie komplex und aufwändig Datenschutz ist.
Nie war es leichter und kostengünstiger, eine gesetzeskonforme Datenschutzmanagementlösung für Ihr Unternehmen einzuführen. Mit Hilfe von Assistenten und eine Vielzahl von integrierten Vorlagen konzipiert für kleine und mittelständische Unternehmen erarbeiten Sie leicht und verständlich Ihr Datenschutzmanagement ohne große Vorkenntnis dank intuitiver Führung und Hilfetexte.
IHRE VORTEILE - EINFACH, ANERKANNT & SICHER
einer Vielzahl von Vorlagen und Mustertexten
Erfüllt die Anforderungen des BDSG und der EU-DSGVO

FUNKTIONEN
Datenschutz Audit
Maßnahmenkatalog
Online Mitarbeiterschulung
Aufgabemanagement
AVV Management
Verfahrensverzeichnisse
Technische und organisatorische Maßnahmen
Wiki
Erhalten Sie weitere Informationen, Vorlagen und Checklisten zur freien Verwendung in unserem aktuellen Wiki.
Datenpannen
Betroffenenanfragen
Richtlinienverwaltung
Gesetzestexte
Datenschutzzertifikat
FAQ ZUM DATENSCHUTZ
Die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten ist in § 4f BDSG geregelt. Danach ist jede Stelle, bei der regelmäßig mehr als 19 Personen mit der automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigt sind, zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet. Die rechtliche Ausgestaltung der Beschäftigung (Anstellung, freie Mitarbeit, Aushilfe,…usw.) ist dabei irrelevant. Von einer automatisierten Verarbeitung ist immer schon dann auszugehen, wenn eine Person mit einem Computer arbeitet.
Nach dem Bundesdatenschutzgesetz und dem Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen sind personenbezogene Daten Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person.
Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse sind beispielsweise:
- Name, Alter, Familienstand, Geburtsdatum
- Anschrift, Telefonnummer, E-Mail Adresse
- Konto-, Kreditkartennummer
- Kraftfahrzeugnummer, Kfz-Kennzeichen
- Personalausweisnummer, Sozialversicherungsnummer
- Vorstrafen
- genetische Daten und Krankendaten
- Werturteile wie zum Beispiel Zeugnisse
Interne Datenschutzbeauftragte sind feste Mitarbeiter im Betrieb, welche die entsprechende Fachkunde und Zuverlässigkeit bei der Bestellung vorweisen müssen. Die Kosten und die Freistellung für die Ausbildung und die laufende Fortbildung hat der Betrieb zu tragen. Zudem verfügt der interne Datenschutzbeauftragte über einen weitreichenden Kündigungsschutz.
Externe Datenschutzbeauftragte haben Einblicke in mehreren Unternehmen und sind dadurch nicht so in die Abläufe des jeweiligen Betriebs eingebunden, dass die Gefahr bestehen könnte, dass diese „betriebsblind“ werden. Die Kosten der Weiterbildung haben externe Datenschutzbeauftragte selbst zu tragen, dadurch sparen Sie laufende Schulungskosten .
Mit dem meinDatenschutz-Paket haben Sie eine preisgerechte Lösung, die erforderlichen Werkzeuge zu erhalten, um den Datenschutz-Themen in Ihrem Haus begegnen zu können.
Wenn kleinere und mittelständische Unternehmen einen internen Datenschutzbeauftragten bestellen, ist dies häufiger ein größerer Aufwand als der Einsatz eines externen Datenschutzbeauftragten. Es dürfen insbesondere keine Mitglieder der Geschäftsleitung oder Beschäftigte mit Interessenkollisionen (wie Leiter IT, Leiter Personal) zum internen Datenschutzbeauftragten bestellt werden.
Wir haben uns darauf spezialisiert, kleine- und mittelständische Unternehmen rund um das Thema Datenschutz zu unterstützen.
Ja, die angebotene Beratungstätigkeit ist versichert. Die Umsetzung der Maßnahmen verbleibt im Verantwortungsbereich des jeweiligen Unternehmens.
Je nach Bestellung beinhaltet mein Datenschutz folgendes:
- Bestellung des externen Datenschutzbeauftragten gemäß BDSG
- Webbasierte Datenschutzmanagement Software mit allen Funktionen wie auf der Webseite beschrieben
- E-learning Zugang für Geschäftsleitung und Mitarbeiter inkl. Zertifikat
- Aktive Updates zu der bevorstehenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
- meinDatenschutz Zertifikat zum Nachweis der datenschutzrechtlichen Befassung inkl. Aufkleber bzw. Logo für ihre Webseite
- Self Audit inkl. Maßnahmenkatalog
- Verfahrensverzeichnis und Vorabkontrolle / Folgeabschätzung
- Verpflichtung der Beschäftigten auf das Datengeheimnis
- Schulung der Beschäftigten
- Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung: Dienstleister in der EU
- Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung: Dienstleister außerhalb der EU
- Videoüberwachung
- IT-Sicherheitsrichtlinie
- Erhebung der technischen- und organisatorischen Maßnahmen
- Meldung Datenverlust
- Personalabteilung
- Marketingabteilung
- Betroffenenanfrage
- Datenschutzerklärung auf Webseite
Ja, ab dem 25. Mai 2018 gilt mit der DSGVO ein neues europäisches Gesetz. Unser Angebot bereitet Sie auf die neue Gesetzeslage vor, indem es Ihnen über Verfahrensbeschreibungen eine strukturierte Erfassung der Datenschutz-Themen ermöglicht. Darüber hinaus informieren wir unsere Kunden laufend per E-Mail über datenschutzrechtliche Themen in der DSGVO.
Eine eintägige persönliche Unterstützung vor Ort kann jederzeit bei der Bestellung als Zusatzoption hinzu gebucht werden. Daneben können persönliche Beratungsleistungen bei Bedarf auch stundenweise abgerufen werden.
Wenn Sie als Kunde unser Angebot beziehen, können Sie dieses selbstverständlich auch werblich auf Ihrer Webseite etc. darstellen, um Ihren Kunden zu zeigen, dass Sie das Thema Datenschutz ernst nehmen. Wir stellen Ihnen dafür ein entsprechendes Zertifizierungs-Logo zur Verfügung. Sie können uns auch in Kundenverträgen namentlich benennen.
Das Zertifikat wird jährlich neu ausgestellt, solange uns von Ihnen eine Ernennung als externer Datenschutzbeauftragter vorliegt.
Mit Bestellung des meinDatenschutz-Pakets erhalten Sie Zugang zu unserem Schulungsportal. Damit kommen Sie der gesetzlichen Verpflichtung zur Schulung Ihrer Mitarbeiter im Datenschutz nach. Die Schulungen dienen ebenfalls als Nachweis gegenüber der Aufsichtsbehörde.
Folgende Schulungsmodule sind verfügbar:
- Basisschulung im Datenschutz
- Durch die freie Zeiteinteilung der Schulungsdurchführung genießen sowohl Lernende als auch das Unternehmen eine effektive Methode zur Wissensvermittlung.
- Durch die Prüfungsfunktion hat der Lernende die Möglichkeit, sein Wissen direkt im Anschluss der Schulung zu vertiefen und sich selber zu prüfen.
- Jeder Teilnehmer erhält am Ende der Schulung eine Teilnahme-Bescheinigung.
Bei einer unverbindlichen Anfrage über unsere Webseite senden wir Ihnen einen Bestellvertrag per E-Mail zu. Eine verbindliche Bestellung erfolgt erst, wenn Sie diesen an uns zurücksenden.
Ja, Sie können auch per E-Mail (info@meindatenschutz.de) oder Telefon (0212/73 87 24 -0) bestellen. Neben den Angaben zu Ihrem Unternehmen benötigen wir lediglich die gewünschte Laufzeit des Angebots (1 Jahr, 2 Jahre oder 3 Jahre).
Wir sind für Sie da!
Unsere Datenschutzexperten sind Mo - Do von 8 - 17 Uhr und freitags von 8 - 16 Uhr für Sie da!
Alternativ füllen Sie unser Rückrufformular aus und wir melden uns umgehend bei Ihnen!


